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   OVG Niedersachsen, 09.08.2021 - 2 NB 57/21   

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https://dejure.org/2021,33285
OVG Niedersachsen, 09.08.2021 - 2 NB 57/21 (https://dejure.org/2021,33285)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.08.2021 - 2 NB 57/21 (https://dejure.org/2021,33285)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. August 2021 - 2 NB 57/21 (https://dejure.org/2021,33285)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 39
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 09.09.2014 - 7 CE 14.1059

    Vergleichbarkeit eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2021 - 2 NB 57/21
    Es ist nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber den Hochschulen die Kompetenz zur näheren Regelung insbesondere der Frage der fachlichen Eignung überträgt; da die fachlichen Zugangsvoraussetzungen von dem Inhalt des jeweiligen Masterstudiengangs abhängen, können sie sinnvoll nur auf untergesetzlicher Ebene festgelegt werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9.9.2014 - 7 CE 14.1059 -, juris Rn. 15).

    Die Entscheidungsvorgaben sind damit hinreichend umschrieben; es ist vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden, die konkrete Entscheidung anhand dieser Maßgaben einer sachkundigen Auswahlkommission zu übertragen (vgl. zu einem solchen Fall auch BayVGH, Beschl. v. 9.9.2014 - 7 CE 14.1059 -, juris Rn. 23 f.).

    Vielmehr handelt es sich - wie zuvor klargestellt - um die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe; ob deren Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9.9.2014 - 7 CE 14.1059 -, juris Rn. 24 sowie ferner BVerwG, Urt. v. 18.2.1993 - 3 C 64.90 -, juris Rn. 41 u. Beschl. v. 9.7.1997 - 6 B 80.96 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Urt. v. 27.9.1999 - 22 A 3745/98 -, juris Rn. 7; HambOVG, Urt. v. 3.4.2007 - 3 Bf 64/04 -, juris Rn. 47).

  • BVerwG, 18.02.1993 - 3 C 64.90

    Arztrecht - Approbation - Nachschulung - Ausbildungsgang - Gleichwertigkeit des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2021 - 2 NB 57/21
    Vielmehr handelt es sich - wie zuvor klargestellt - um die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe; ob deren Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9.9.2014 - 7 CE 14.1059 -, juris Rn. 24 sowie ferner BVerwG, Urt. v. 18.2.1993 - 3 C 64.90 -, juris Rn. 41 u. Beschl. v. 9.7.1997 - 6 B 80.96 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Urt. v. 27.9.1999 - 22 A 3745/98 -, juris Rn. 7; HambOVG, Urt. v. 3.4.2007 - 3 Bf 64/04 -, juris Rn. 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2011 - 9 S 599/11

    Vergabe der in der Zulassungszahlenverordnung ausgewiesenen Studienplätze führt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2021 - 2 NB 57/21
    Denn die Fehlerhaftigkeit des durchgeführten Auswahlverfahrens allein begründet einen Anspruch auf vorläufige Zulassung noch nicht; es muss jedenfalls die hinreichende Möglichkeit glaubhaft gemacht sein, dass der jeweilige Antragsteller bei fehlerfreier Durchführung den begehrten Platz erhalten würde (vgl. Senatsbeschl. v. 2.7.2021 - 2 NB 437/20 -, juris Rn. 21; VGH BW, Beschl. v. 24.5.2011 - 9 S 599/11 -, juris Rn. 28; SächsOVG, Beschl. v. 27.2.2012 - NC 2 B 14/12 -, juris Rn. 12).
  • OVG Hamburg, 03.04.2007 - 3 Bf 64/04

    Zur Anrechnung einer in einem anderen Studiengang (Maschinenbau) angefertigten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2021 - 2 NB 57/21
    Vielmehr handelt es sich - wie zuvor klargestellt - um die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe; ob deren Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9.9.2014 - 7 CE 14.1059 -, juris Rn. 24 sowie ferner BVerwG, Urt. v. 18.2.1993 - 3 C 64.90 -, juris Rn. 41 u. Beschl. v. 9.7.1997 - 6 B 80.96 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Urt. v. 27.9.1999 - 22 A 3745/98 -, juris Rn. 7; HambOVG, Urt. v. 3.4.2007 - 3 Bf 64/04 -, juris Rn. 47).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LB 5/16

    Auslaufen eines Studienganges; Diplom; Doppeldiplom; Prüfungsordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2021 - 2 NB 57/21
    In seinem Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 LB 5/16 -, juris, hat sich der Senat mit der Bestimmtheit einer Prüfungsordnung und der Zulässigkeit einer Verweisung auf bestehensrelevante Regelungen, die außerhalb dieser Prüfungsordnung standen, befasst.
  • BVerwG, 09.07.1997 - 6 B 80.96

    Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen der ehemaligen DDR - Ehemalige DDR und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2021 - 2 NB 57/21
    Vielmehr handelt es sich - wie zuvor klargestellt - um die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe; ob deren Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9.9.2014 - 7 CE 14.1059 -, juris Rn. 24 sowie ferner BVerwG, Urt. v. 18.2.1993 - 3 C 64.90 -, juris Rn. 41 u. Beschl. v. 9.7.1997 - 6 B 80.96 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Urt. v. 27.9.1999 - 22 A 3745/98 -, juris Rn. 7; HambOVG, Urt. v. 3.4.2007 - 3 Bf 64/04 -, juris Rn. 47).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2021 - 2 NB 437/20

    Auswahlverfahren; innerkapazitär; Masterstudiengang; Masterstudium;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2021 - 2 NB 57/21
    Denn die Fehlerhaftigkeit des durchgeführten Auswahlverfahrens allein begründet einen Anspruch auf vorläufige Zulassung noch nicht; es muss jedenfalls die hinreichende Möglichkeit glaubhaft gemacht sein, dass der jeweilige Antragsteller bei fehlerfreier Durchführung den begehrten Platz erhalten würde (vgl. Senatsbeschl. v. 2.7.2021 - 2 NB 437/20 -, juris Rn. 21; VGH BW, Beschl. v. 24.5.2011 - 9 S 599/11 -, juris Rn. 28; SächsOVG, Beschl. v. 27.2.2012 - NC 2 B 14/12 -, juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 2 ME 74/13

    Anspruch eines Bachelorabsolventen im Studiengang Betriebswirtschaftslehre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2021 - 2 NB 57/21
    Im Senatsbeschluss vom 17. Mai 2013 - 2 ME 74/13 -, juris, hat der Senat klargestellt, dass Zugangsbeschränkungen für einen Masterstudiengang sich ihrerseits an Art. 12 Abs. 1 GG messen lassen müssen, den Zugang insbesondere für Absolventen anderer Bildungseinrichtungen also nicht unangemessen beschränken dürfen.
  • OVG Sachsen, 27.02.2012 - NC 2 B 14/12

    Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang Biologie, berufsqualifizierender

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2021 - 2 NB 57/21
    Denn die Fehlerhaftigkeit des durchgeführten Auswahlverfahrens allein begründet einen Anspruch auf vorläufige Zulassung noch nicht; es muss jedenfalls die hinreichende Möglichkeit glaubhaft gemacht sein, dass der jeweilige Antragsteller bei fehlerfreier Durchführung den begehrten Platz erhalten würde (vgl. Senatsbeschl. v. 2.7.2021 - 2 NB 437/20 -, juris Rn. 21; VGH BW, Beschl. v. 24.5.2011 - 9 S 599/11 -, juris Rn. 28; SächsOVG, Beschl. v. 27.2.2012 - NC 2 B 14/12 -, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1999 - 22 A 3745/98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2021 - 2 NB 57/21
    Vielmehr handelt es sich - wie zuvor klargestellt - um die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe; ob deren Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9.9.2014 - 7 CE 14.1059 -, juris Rn. 24 sowie ferner BVerwG, Urt. v. 18.2.1993 - 3 C 64.90 -, juris Rn. 41 u. Beschl. v. 9.7.1997 - 6 B 80.96 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Urt. v. 27.9.1999 - 22 A 3745/98 -, juris Rn. 7; HambOVG, Urt. v. 3.4.2007 - 3 Bf 64/04 -, juris Rn. 47).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 1641/20

    Zulassung eines Bewerbers zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre i.R.d.

    Hochschulen sind dementsprechend berechtigt, ihren Masterstudiengang nach eigenen wissenschaftlichen Kriterien zu prägen und dabei eigene Schwerpunkte zu setzen, vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 -, juris, Rn. 120; Nds. OVG, Beschluss vom 9. August 2021 - 2 NB 57/21 -, juris, Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 9. September 2014 - 7 CE 14.1059 -, juris Rn. 15, sowie die hierfür geeigneten Studierenden auszuwählen.
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2023 - 2 NB 204/21

    Anrechnung von Studienleistungen; ECTS-Leistungsnachweis; erforderlicher

    In Verfahren, die auf eine vorläufige Zulassung zum Studium gerichtet sind, ist der Streitwert wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache grundsätzlich - so auch hier - mit dem vollen Auffangwert festzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.8.2021 - 2 NB 57/21 -, juris Rn. 23).
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